Kann ich den Abgas-Skandal bei VW irgendwie „von der Steuer absetzen“? - Steuerhaase
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Kann ich den Abgas-Skandal bei VW irgendwie „von der Steuer absetzen“?

03 Jan Kann ich den Abgas-Skandal bei VW irgendwie „von der Steuer absetzen“?

 

Das wurde ich vor kurzem von einem VW-Fahrer gefragt.

Nach Meinung der Bundesregierung soll das nicht möglich sein (BT-Drucks. 18/7126).

Als Begründung wird die Ankündigung von VW angeführt, dass alle von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge nachgebessert werden und der Mangel damit behoben wird. Dadurch soll es sich, wenn überhaupt, nur um eine vorübergehende Wertminderung handeln. Wegen dieser „Wertminderung auf Zeit“ soll auch keine Abschreibung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung möglich sein.

Na, da bin ich mal gespannt, wie denn die Nachbesserung tatsächlich aussieht! Jedenfalls wird, wenn ein Volkswagen aus dem Betriebsvermögen zum Verkauf steht, der zu erzielende Erlös spürbar nach unten gehen. Insoweit wird das betriebliche Ergebnis (Erlös aus Pkw-Verkauf abzüglich Restbuchwert) weniger durchschlagen. Ein schwacher Trost.

Kommt außerdem noch rückwirkend eine höhere Kfz-Steuer (wegen höherer Abgaswerte) auf die geplagten VW-Fahrer zu?

Möglich wäre es! Noch ist jedoch nichts entschieden. Für die Bundesregierung ist insoweit eine Steuerhinterziehung in Bezug auf die einzelnen Halterinnen und Halter „im Übrigen fernliegend“ (hib – heute im bundestag Nr. 681).

Für mich hat sich diese Frage nie gestellt, da wohl kaum ein VW-Fahrer mit Wissen und Wollen einen Pkw erworben hat, der die Abgaswerte nicht einhält.

Sollte doch die Kfz-Steuer erhöht werden bleibt wohl nur, den Ersatz dieser Steuer beim Hersteller einzufordern.